Friedhofspflicht
Was bedeutet Friedhofspflicht?
In Deutschland besteht die sogenannte Friedhofspflicht, die auch als „Friedhofszwang“ bezeichnet wird. Sie ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt und besagt, dass Verstorbene ausschließlich auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Diese Regelung betrifft sowohl die Erdbestattung im Sarg als auch die Beisetzung der Kremationsasche.
Warum gibt es die Friedhofspflicht?
Die Friedhofspflicht wurde 1934 offiziell gesetzlich verankert. Man befürchtete, dass das Beerdigen von Verstorbenen in unmittelbarer Nähe der Wohngebiete das Grundwasser verunreinigen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnte. Deshalb legten die Gemeinden Friedhöfe außerhalb der Wohngebiete an.
Friedhöfe sind nicht nur Begräbnisstätten, sondern auch wichtige Orte der Trauer, des Abschieds und der Erinnerung. So spielt für viele Menschen der Besuch des Grabes eine wichtige Rolle bei der Trauerbewältigung. Durch das Niederlegen von Grabschmuck als Zeichen der Erinnerung oder das stille Verweilen am Grab finden Angehörige Trost und können ihre Trauer verarbeiten.
P
Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
P
Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
P
Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
P
Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
P
Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
P
Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin
Darf man die Urne zu Hause aufbewahren?
Regelungen in Deutschland
Es gibt Hinterbliebene, die nach der Feuerbestattung eines geliebten Menschen die Asche der:des Verstorbenen in einer Urne zu Hause aufbewahren möchten. Dieser Wunsch entspringt oft dem Bedürfnis, die verstorbene Person in der Nähe und in vertrauter Umgebung zu wissen, anstatt auf einem Friedhof.
In Deutschland ist es jedoch gemäß der geltenden Friedhofspflicht verboten, Urnen zu Hause zu verwahren. Auch die Entnahme von Teilen der Asche ist in den meisten Bundesländern nicht statthaft. Eine Verletzung des Gesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Regelungen im Ausland
In verschiedenen Ländern Europas und der Welt ist die Gesetzgebung anders geregelt und erlaubt es, Urnen mit der Asche von Verstorbenen auf unbestimmte Zeit zu Hause aufzubewahren.
Welche Ausnahmen von der Friedhofspflicht gibt es?
Naturnahe Bestattungsarten bieten alternative Beisetzungsorte
Im Rahmen bestimmter Bestattungsvarianten ist es erlaubt, die Asche von Verstorbenen außerhalb eines Friedhofs beizusetzen. Dazu gehören alternative Bestattungsformen wie die Seebestattung und die Baumbestattung, die eine naturnahe Beisetzung an speziell dafür vorgesehenen Orten ermöglichen.
Bei der Seebestattung wird die Asche von Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne im Meer beigesetzt. Für diese Art der Beisetzung gibt es spezielle Seegebiete, etwa in der Nord- oder Ostsee. Baumbestattungen finden in speziell gewidmeten Bestattungswäldern statt. Dort wird die biologisch abbaubare Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt.
Sie möchten mehr über naturnahe Bestattungsmöglichkeiten erfahren? Wir beraten Sie gerne persönlich.