Ablauf und Kosten einer Erdbestattung in Berlin
Was ist eine Sargbestattung / Erdbestattung?
Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Bei einer Erdbestattung wird der/die Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland besagen, dass Sargbestattungen ausschließlich auf Friedhöfen erfolgen dürfen. Es gilt die sogenannte Friedhofspflicht. Daher ist die Sargbestattung auf privatem Grund nicht zulässig.
Der Verzicht auf einen Sarg bedarf in der Regel einer Ausnahmegenehmigung, die nur bei gewichtigen Gründen auf Grundlage der geltenden Bestattungsgesetze erteilt wird. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn es sich um eine muslimische Bestattung handelt und der Beisetzungsritus die Beisetzung eines/einer Verstorbenen ohne Sarg in einem Leichentuch vorsieht.
Ablauf einer Erdbestattung / Sargbestattung
Bei einer Sargbestattung geht der eigentlichen Beerdigung die Trauerfeier voraus. Im Rahmen der Trauerfeier haben Angehörige, Bekannte sowie Freundinnen und Freunde die Möglichkeit, von dem/der Verstorbenen Abschied zu nehmen. Zur Trauerfeier wird der Sarg in unserer eigenen Trauerhalle, der Friedhofskapelle oder in einer Kirche aufgebahrt.
Den feierlichen Rahmen der Trauerfeier gestaltet ein:e Pfarrer:in aus der Gemeinde des/der Verstorbenen oder ein:e Trauerredner:in. In Absprache mit den Angehörigen halten diese eine Trauerrede, um des/der Verstorbenen mit persönlichen Worten zu gedenken.
Im Anschluss an die Trauerfeier wird der Sarg zur letzten Ruhestätte getragen. Meist begleiten die Trauergäste die Sargträger:innen. Zuletzt wird der Sarg ins Grab in die Erde abgesenkt.
Kosten der Sargbestattung / Erdbestattung
Was kostet eine Erdbestattung?
Die Kosten für eine Erdbestattung setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Bestatterleistungen und den amtlichen Gebühren für Formalitäten, Urkunden und Friedhof.
Alle genannten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preiswerteste Erdbestattung
(ohne Trauerfeier)
Die preiswerteste Form der Erdbestattung findet ohne eine Trauerfeier statt. Bei den eingesetzten Bestattungsartikeln (Sarg, Ausstattung, Bekleidung) wird auf kostengünstige Varianten zurückgegriffen.
Bestatterleistungen ab 2.050,00 € *
zzgl. Gebühren/Sterbeurkunde ab 1.062,00 €
Durchschnittliche Kosten Erdbestattung
(mit Trauerfeier)
Die Erdbestattung findet mit einer Trauerfeier statt. Bei den eingesetzten Bestattungsartikeln (Sarg, Ausstattung, Bekleidung) wird auf auf hochwertige Qualität geachtet.
Bestatterleistungen ca. 3.875,00 €*
zzgl. Gebühren/Sterbeurkunde ab 1.062,00 €
PZentrale Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
PCharlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
PLankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
PLichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
PMariendorf
Mariendorfer Damm 73
12109
Berlin
PAlt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
PZehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin
Grabarten für die Erdbestattung / Sargbestattung
Reihengrabstätte
Reihengräber, deren Nutzungsrecht nach 20 Jahren abläuft und nicht verlängert werden kann, werden auf dem Friedhof "der Reihe nach" vergeben. Auf Wunsch kann nach der Bestattung vielfach die Grabpflege für 20 Jahre miterworben werden.
Wahlgrabstätte
Einzel-, Doppel- oder Familien-Wahlgräber können Sie auf dem Friedhof nach eigenen Wünschen aus den freien Stellen auswählen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 20 Jahren verlängert werden. Erfolgen auf Wahlgrabstellen weitere Bestattungen, muss das Nutzungsrecht immer wieder auf volle 20 Jahre hinzuerworben werden, damit die Ruhezeit der zuletzt bestatteten Person eingehalten wird.
Anonyme Erdbeisetzung
Ein Grab für eine anonyme Bestattung ist nicht individuell gekennzeichnet. Meist gibt es einen gemeinsamen Gedenkstein, an dem auch Blumen abgelegt werden können. Anonyme Erdbeisetzungen sind in Berlin nicht auf allen Friedhöfen möglich.
Häufig gestellte Fragen
In den Bestattungsgesetzen der deutschen Bundesländer ist geregelt, in welchem Zeitraum die Bestattung von Verstorbenen zwingend erfolgen darf und muss: Bundesweit einheitlich darf eine Beerdigung oder Kremierung frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall stattfinden. Dies ist die sogenannte „Mindestfrist“, durch die z.B. ein Scheintod ausgeschlossen werden soll. Zwischen Tod und Bestattung muss der/die Verstorbene in einer amtlich anerkannten Leichenhalle untergebracht werden. Die „Maximalfrist“ ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Berlin ist keine Bestattungsfrist für Erd- oder Feuerbestattungen festgelegt.
In vielen Bundesländern gelten insbesondere für die Erdbestattung kurze Fristen von 4 bis 10 Tagen. Bestattungen folgen entweder einem vorgeschriebenen (liturgischen/rituellen) Ablauf einer Religionsgemeinschaft oder werden individuell gestaltet. Der Ablauf mit Musik und Rede/Predigt, die Ausgestaltung mit Bildern, Kerzen, persönlichen Erinnerungsstücken und die Dauer einer Trauerfeier können dann von den Angehörigen frei gewählt werden.
Die Trauerfeier und die Beisetzung können an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Terminen stattfinden. Die Trauerfeier kann öffentlich, die Beisetzung privat abgehalten werden.
Traditionell wird häufig eine Trauerfeier ausgerichtet, um von Verstorbenen Abschied zu nehmen. Im unmittelbaren Anschluss findet die Beisetzung des Sarges auf dem Friedhof in Anwesenheit der Trauergäste statt.
Oft laden Angehörige die Trauergäste im Anschluss an die Beerdigung zu einem Beisammensein mit Bewirtung (früher „Leichenschmaus“ genannt) ein.
Wie hoch die Kosten für ein Erdbestattung ausfallen, lässt sich pauschal nicht beziffern. Das liegt daran, dass die individuellen Wünsche für die Gestaltung einer Erdbestattung Einfluss auf die Höhe der Kosten haben. Die durchschnittlichen Kosten für von Hahn Bestattungen durchgeführte Erdbestattungen liegen bei ca. 3.650 Euro (zzgl. Gebühren/Sterbeurkunde).
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