Was ist eine Patientenverfügung?
Jeder Mensch hat das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und alle Entscheidungen zu treffen, die damit verbunden sind. Allerdings gibt es Situationen, in denen Menschen beispielsweise aufgrund einer Krankheit zeitweilig oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Willen frei zu äußern. Das kann auch dann der Fall sein, wenn es etwa bei einem schweren Krankheitsverlauf um die Frage lebenserhaltender Maßnahmen geht. Sollen diese im Ernstfall eingeleitet werden, oder nicht?
Wer seinen Willen in solchen Situationen gewahrt wissen will, kann frühzeitig mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Alle Regelungen, die in der Willenserklärung schriftlich fixiert werden, sind bindend und müssen eingehalten werden – sowohl von gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern als auch von behandelnden Ärztinnen und Ärzten der Patientinnen und Patienten. Dabei kann eine Patientenverfügung jederzeit von Vorsorgenden selbst formlos widerrufen werden, bevor es zum Ernstfall kommt.
Auf unserer Seite steht eine Patientenverfügung zum Download für Sie bereit.
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Häufig gestellte Fragen
Durch eine Patientenverfügung können Menschen vorsorglich regeln, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen oder unterlassen werden sollen, wenn der eigene Wille nicht mehr frei geäußert werden kann, beispielsweise aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufes oder eines Unfalls. Im Gegensatz dazu wird in einer Vorsorgevollmacht festgehalten, wer Patientinnen und Patienten im Fall der Fälle rechtswirksam vertreten darf. Dabei geht die Vertretungsbefugnis der bevollmächtigten Person über medizinische Belange hinaus und gilt für alle wichtigen Lebensbereiche.
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