Bestattungsarten
In Deutschland besteht die Bestattungspflicht, die in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt ist. Diese besagt, dass die Angehörigen im Todesfall eines Familienmitglieds eine ordnungsgemäße Bestattung veranlassen müssen, sofern diese nicht schon zu Lebzeiten vom Verstorbenen selbst im Rahmen einer Bestattungsvorsorge organisiert und finanziert wurde.
Es besteht die Möglichkeit, sich zwischen zwei Bestattungsarten zu entscheiden: einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung, wobei es für letztere zahlreiche Varianten bei der Wahl des Beisetzungsortes gibt. Darüber hinaus gilt auch die sogenannte Friedhofspflicht. Dies bedeutet, dass Verstorbene immer, sei es als Erd- oder Feuerbestattung, auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Allerdings gibt es reglementierte Ausnahmen in Abhängigkeit von der Wahl der Bestattungsart. So sind beispielsweise Seebestattungen im Meer oder Baumbestattungen in eigens dafür vorgesehenen Bestattungswäldern gesetzlich erlaubt.
Wir informieren Sie detailliert über die Bestattungsarten, die HAHN Bestattungen anbietet.
Bestattungsarten im Überblick

Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt.

Feuerbestattung
Im Rahmen einer Feuerbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt.

Seebestattung
Handelt es sich um eine Seebestattung, wird die Seebestattungsurne mit der Asche des Verstorbenen dem Meer "übergeben".

Baumbestattung
Bei einer Baumbestattung wird die Urne am Fuße eines Baumes in der Nähe des Wurzelwerks beigesetzt.

Alternative Bestattungsformen
Von der Luftbestattung bis zur Diamantbestattung: Es gibt zahlreiche alternative Bestattungsformen.