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Überführungen

Unser Fuhrpark steht Tag und Nacht für Überführungen in unsere klimatisierten Räume bereit. Vor der Überführung muss ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen. Wird eine natürliche Todesursache ärztlich bescheinigt, können wir umgehend die Überführung durchführen. Kann die Todesursache nicht unmittelbar festgestellt werden, wird die Kriminalpolizei hinzugezogen. Diese beauftragt ein durch ein Ausschreibungsverfahren im Stadtbezirk festgeschriebenes Überführungsunternehmen. Die Angehörigen haben also keinen Einfluss. Ihnen entstehen jedoch für diese erste Überführung auch keine Kosten, da sie im Auftrag der Kriminalpolizei erfolgt.

Wann sollte eine Überführung erfolgen?

Wenn ein Sterbefall in der eigenen Wohnung eintritt und der Arzt oder die Ärztin einen natürlichen Tod feststellt, muss die Überführung aus dem Trauerhaus innerhalb von 36 Stunden erfolgen. Sofern keine Vorbehalte, wie z. B. ansteckende Krankheiten, vorliegen, kann der/die Verstorbene also noch zu Hause aufgebahrt werden, wenn die Angehörigen dies wünschen.

Senioren- und Pflegeheime wünschen oft, dass die Überführung so schnell wie möglich erfolgt. Im Heim sollte immer die Nummer des gewünschten Bestatters hinterlegt werden.

Treffen Sie jedoch in Ruhe die Entscheidung für den Bestatter Ihres Vertrauens.

Kontakt aufnehmen

Überführungen weltweit

Wir leben in einer globalisierten Welt. Wir reisen oder wir leben im Ausland. Doch in einem Todesfall führt meistens der Weg zurück in die Heimat. Wenn ein Todesfall eines deutschen Staatsbürgers oder einer deutschen Staatsbürgerin im Ausland eintritt, z. B. auf einer Reise, ist es in der Regel notwendig, dass bereits am Todesort ein Bestatter tätig wird. Der/die Verstorbene muss versorgt werden, bis eine Überführung nach Deutschland eingeleitet werden kann.

Wir nehmen umgehend mit den Kollegen und Kolleginnen im Ausland und der deutschen Vertretung vor Ort Kontakt auf, um die Genehmigungen und notwendigen Papiere für die Überführung zu erlangen. Die Angehörigen müssen entscheiden, ob der/die Verstorbene im Sarg überführt wird oder ob bereits im Ausland eine Einäscherung stattfinden soll.

Wir organisieren Überführungen per Flugzeug oder auf dem Landweg, sofern dies möglich ist.

 

Bei Überführungen aus Deutschland ins Heimatland

Verstirbt ein:e ausländische:r Staatsbürger:in in Deutschland, besorgen wir alle notwendigen Dokumente. Wir planen die Überführung und nehmen Kontakt zu einem Berufskollegen oder einer Berufskollegin im Heimatland des/der Verstorbenen auf. Der Kollege oder die Kollegin bereitet dann vor Ort die Beisetzung mit der Familie vor. Wir führen die thanatopraktische Versorgung, also die konservierenden Maßnahmen (Einbalsamierung), die für die Überführung von Verstorbenen ins Ausland vorgeschrieben sind, durch. Oft findet in Deutschland auch eine Trauerfeier mit Familie und Freunden statt.

 

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