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Alternative Bestattungsformen in Berlin

Es gibt eine Vielzahl alternativer Formen der Naturbestattung oder naturnahen Bestattung, die wir gerne für Sie organisieren können. Beispielsweise besteht in der Schweiz die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen auf einer Bergwiese oder an einem Bergbach beizusetzen. Ebenso sind dort sogenannte Luftbestattungen erlaubt. Hierbei wird von einem Heißluftballon, Helikopter oder Flugzeug aus die Asche verstreut. Darüber hinaus ist in der Schweiz eine besonders exklusive Form der Bestattung möglich: die Diamantbestattung. Dabei wird eine geringe Menge der Asche von Verstorbenen in einem speziellen Verfahren zu einem Diamanten umgewandelt, der zum Beispiel in ein Schmuckstück eingefasst werden kann. Die einzigartige Weltraumbestattung bietet das in Houston (USA) ansässige Luft- und Raumfahrtunternehmen Celestis. Mit einer Rakete befördert es einen Teil der Asche von Verstorbenen in die Erdumlaufbahn. Wenn Sie Interesse an einer der alternativen Bestattungsformen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Häufig gestellte Fragen

Als alternative Bestattungsformen werden solche bezeichnet, die nicht auf einem Friedhof ausgerichtet werden.

Es gibt eine Vielzahl alternativer Bestattungsformen, darunter zum Beispiel die Diamantbestattung. Im Rahmen dieser Bestattungsvariante wird aus einer bestimmten Menge der Asche von Verstorbenen in einem speziellen Verfahren ein künstlicher Diamant hergestellt, der in ein Schmuckstück eingefasst werden kann. Solche Diamanten werden auch Erinnerungsdiamanten genannt. Neben der Diamantbestattung gehören auch verschiedene naturnahe Bestattungsvarianten zu den alternativen Bestattungsformen, etwa die Bergwiesenbestattung und die Luftbestattung. Wenn Sie Interesse an einer der alternativen Bestattungsformen haben, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten.

In Deutschland gilt die sogenannte Friedhofspflicht, die auch als „Friedhofszwang“ bezeichnet wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Verstorbene und auch die Asche von Verstorbenen auf einem Friedhof oder an einem gesetzlich als gleichwertig anerkannten Ort, z. B. auf See oder im Bestattungswald, beigesetzt werden müssen. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift sind einige alternative Bestattungsformen in Deutschland nicht gestattet. Dazu gehören etwa die Diamantbestattung und die Luftbestattung. Jedoch gibt es Ländern, in denen die gesetzlichen Rahmenbedingungen solche Bestattungsformen zulassen. So sind beispielsweise in der Schweiz oder den Niederlanden alternative Bestattungsvarianten wie die Luft-, Fluss-, Fels-, Almwiesen- und Diamantbestattung erlaubt.

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