Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist einer Vorsorgevollmacht auf den ersten Blick sehr ähnlich. Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit wird in beiden Dokumenten vom Vorsorgenden eine Person eingesetzt, die zum gesetzlichen Vertreter in allen rechtlichen Belangen ernannt wird, beispielsweise dann, wenn der Pflegefall eintritt und / oder finanzielle Angelegenheiten geregelt werden müssen.
Doch es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der Verfügung und der Vollmacht: Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht wird die Eignung des eingesetzten Bevollmächtigten nicht von unabhängiger Stelle überprüft. Anders bei einer Betreuungsverfügung, denn bei dieser wird durch ein Gericht überprüft, ob sich die vom Vorsorgenden bevollmächtigte Person für die Ausführung ihrer Aufgaben eignet. Ist das nicht der Fall, kann vom zuständigen Gericht ersatzweise ein anderer Betreuer bestellt werden, der im Sinne des Vorsorgenden alle Entscheidungen trifft.
Daher handelt es sich bei einer Betreuungsverfügung um kein rechtsverbindliches Dokument, da im Zweifelsfall ein Gericht die letzte Instanz hinsichtlich der Bestellung eines geeigneten Betreuers darstellt.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, das der Vorsorge dient. Vorsorgende können in der Betreuungsverfügung eine Person zum gesetzlichen Vertreter ernennen. Der gesetzliche Betreuer regelt im Sinne des Vorsorgenden dessen Angelegenheiten, wenn beispielsweise der Pflegefall eintritt.
Eine Betreuungsverfügung ist einer Vorsorgevollmacht auf den ersten Blick sehr ähnlich. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht wird jedoch die Eignung des eingesetzten Bevollmächtigten nicht von unabhängiger Stelle überprüft. Hingegen wird bei einer Betreuungsverfügung durch ein Gericht überprüft, ob sich die vom Vorsorgenden bevollmächtigte Person für die Ausführung ihrer Aufgaben eignet. Ist das nicht der Fall, kann vom zuständigen Gericht ersatzweise ein anderer Betreuer bestellt werden, der im Sinne des Vorsorgenden alle Entscheidungen trifft.
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