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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um die Themen Bestattung, Bestattungsarten und Bestattungsvorsorge und die Antworten dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Fragen zur Feuerbestattung

Särge aus Pappe oder ähnlichen Materialien werden oft als besonders günstig und ökologisch angepriesen. Allerdings gibt es kaum etwas Umweltfreundlicheres als einen Sarg aus heimischen Hölzern. Holz ist grundsätzlich CO2-neutral, da bei der Verbrennung nur soviel Kohlenstoff frei gesetzt wird, wie der Baum in seinem Leben eingespeichert hat. Auch der Preis ist nicht so günstig wie er immer kommuniziert wird, denn ein einfacher Kiefernsarg ist oft sogar noch etwas günstiger.

Problematisch wird es bei der Einäscherung – viele Krematorien verweigern die Annahme von Pappsärgen aus Kostengründen. Bei der Kremation wird der Holzsarg mit dem/der Verstorbenen in den vorgeheizten Ofen eingebracht und das verbrennende Holz liefert dabei einen Großteil der Energie. Ein Pappsarg verbrennt innerhalb weniger Sekunden und erzeugt dabei keine Temperatur, die für die Einäscherung benötigt wird. Das Krematorium muss Energie zuführen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten, die bei einer Zunahme von Pappsärgen zur Erhöhung der Einäscherungsgebühren führen würde.

Weitere Nachteile sind auch beim Transport von Verstorbenen festgestellt worden, denn wenn Feuchtigkeit in das Material eindringt, verliert Pappe ihre Festigkeit und verformt sich. Die Vorteile, wie eine einfachere und kostengünstigere Lagerung, wiegen leider die aufgeführten Nachteile nicht auf. Daher bieten viele Bestatter in Deutschland diese Alternative erst gar nicht an. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, ist der Pappsarg jedoch fester Bestandteil der Bestattungskultur, allerdings darf man den amerikanischen Einäscherungsprozess nicht mit dem in Deutschland vergleichen. Der Großteil der Krematorien in Amerika würde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sofort geschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://bestatterweblog.de/pappsarge/

Nein. Beim Einäscherungsprozess befindet sich immer nur ein einzelner Sarg mit einem Leichnam in der Brennkammer.

Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden (Etagenofen) oder durch Abziehen nach hinten (Flachbettofen) weitertransportiert. Erst dann wird der/die nächste Verstorbene in die Brennkammer eingebracht. Durch diesen Vorgang wird eine Vermischung der Asche vermieden. Ein feuerfester Schamottestein mit einer Registriernummer begleitet von der Anlieferung des Sarges bis zur Ümfüllung der Asche in die Urne den kompletten Einäscherungsprozess, um Verwechslungen zu vermeiden. Beim Abfüllen der Asche in die Urne wird kontrolliert, dass Name, Daten und Registriernummer mit dem Schamottestein übereinstimmen.

Auch falls eine spätere Exhumierung der Urne erfolgt, ist durch den Schamottestein eine Identifizierung immer möglich.

Nein. Bei den Einäscherungstemperaturen von etwa 850 Grad im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Der Sarg liefert zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben nur die nicht brennbaren Materialien, wie Nägel, Schrauben und Klammern. Von Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der ebenfalls nicht brennbare Knochenkalk übrig. Nachdem alle Fremdstoffe mit einem Magneten entfernt wurden, befindet sich in der Urne fast nur noch die Asche des menschlichen Skelettes.

Nein. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht, die sich auf Verstorbene sowie auch auf die Kremationsasche von Verstorbenen erstreckt.

Die Bestattungspflicht ist aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht besteht, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleich behandelt. Ein weiterer Hintergrund dieser Regelung ist auch, dass man nicht möchte, dass menschliche Überreste aus privater Verwahrung irgendwann, zum Beispiel bei der Auflösung eines Haushalts, im Müll landen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn das Krematorium einen Goldabscheider hat, wird das Gold nach dem Einäscherungsprozess gesondert gesammelt. Oft bestehen Verträge mit Edelmetallaufbereitern, die den Erlös für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellen. Einige Krematorien nutzen jedoch auch die Erlöse der Wertstoffe, um damit die enormen Kosten für die Beseitigung der Giftstoffe zu reduzieren. Die Trennung, Filterung, Lagerung und Entsorgung von hochgiftigen Stoffen aus dem Einäscherungsprozess ist um ein Vielfaches teurer als die vergleichsweise geringen Erlöse der Wertstoffe. Besitzt das Krematorium keinen Goldabscheider, dann befindet sich das teilweise geschmolzene Gold unter der Asche der/des Verstorbenen und ist kaum zu erkennen, geschweige denn davon zu trennen.

In Deutschland ist dies aufgrund des Friedhofszwanges nicht möglich. Jede Urne muss entweder auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf hoher See beigesetzt werden.

Fragen zu den Bestattungskosten

Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt.

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amts wegen an.

Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen.

Sind Angehörige vorhanden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, für die Bestattungskosten aufzukommen, können sie bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfache, ortsübliche, aber würdige Bestattung.

Das Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Staatliche Zuschüsse gibt es nur noch für Sozialamtsbestattungen. Da jedoch nur die Wenigsten einen Anspruch auf diese Leistung haben und dabei auch kaum Entscheidungsspielraum der Angehörigen für die Ausgestaltung der Trauerfeier besteht, raten wir Ihnen, sich frühzeitig um eine entsprechende Bestattungsvorsorge zu kümmern.

Die Kosten einer Bestattung hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, da sie sich aus vielen verschiedenen Positionen zusammensetzen. Eine allgemein gültige Beantwortung dieser Frage ist daher nicht möglich. Wir haben unter dem Punkt Bestattungskosten einige Beispiele für Sie zusammengestellt, um Ihnen einen ersten Überblick über eventuell anfallende Kosten zu geben. Weiterführende, auf Ihre Wünsche und Vorstellungen abgestimmte Kostenaufstellungen erhalten Sie in einer unserer Filialen.

Rechtliche Fragen

In Deutschland ist dies aufgrund des Friedhofszwanges nicht möglich. Jede Urne muss entweder auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf hoher See beigesetzt werden.

Die Bestattungspflicht wird durch das Berliner Bestattungsgesetz geregelt. Bestattungspflichtig sind in Berlin (in der nachstehenden Reihenfolge):

  1. der Ehegatte oder Lebenspartner, die Ehegattin oder Lebenspartnerin
  2. die volljährigen Kinder
  3. die Eltern
  4. die volljährigen Geschwister
  5. die volljährigen Enkelkinder
  6. die Großeltern

(Die Festlegung der bestattungspflichtigen Personen erfolgt in der jeweiligen Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer.)

(Berliner Bestattungsgesetz, § 16)

Sammeln Sie wichtige Informationen, z. B. zum Geburtsort, Geburtsdatum oder Ort der Eheschließung. Anhand dieser Informationen können unsere Mitarbeiter:innen die zuständigen Standesämter ermitteln und Ersatzurkunden ausfertigen lassen.

Nein, denn häufig wird ein Testament erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet. Der richtige Weg ist, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, und möglichst Vertrauenspersonen über den eigenen Wunsch zu informieren.

Gemäß dem Berliner Bestattungsgesetz kann der/die Verstorbene bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes in der Wohnung aufgebahrt bleiben und muss erst danach in eine Leichenhalle überführt werden. Unsere erfahrenen Mitarbeiter:innen unterstützen Sie bei notwendigen hygienischen Vorbereitungen.

Organisatorische Fragen

Über unsere zentrale Rufnummer 030-7511011 erreichen Sie bei uns Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, eine:n Ansprechpartner:in, der/die mit Ihnen persönlich die ersten Schritte bespricht und Ihnen helfend zur Seite steht.

Sollte der Todesfall zu Hause eingetreten sein, müssen Sie zunächst den Hausarzt bzw., falls dieser nicht erreichbar sein sollte, den Notarzt anrufen. Parallel dazu können Sie bereits uns über den Todesfall informieren, damit wir bei einer gewünschten sofortigen Abholung alle notwendigen Maßnahmen einleiten können.

Tritt der Todesfall im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, müssen Sie dies uns nur anzeigen und einen Termin mit uns vereinbaren. Wir kümmern uns um alles Weitere.