Digitaler Nachlass
Die meisten Menschen in Deutschland nutzen heute auf verschiedene Weise digitale Geräte und das Internet. Wenn ein Mensch stirbt, gehen seine Rechte und Pflichten komplett auf den oder die Erben über. Im Rahmen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge wird der Erbe auch Inhaber der Internetpersönlichkeit des Verstorbenen sowie digitaler Daten auf Geräten (Computer, Smartphone) aus dem Besitz des Erblassers.
Herausforderungen beim digitalen Nachlass
Nicht alle Anbieter von Online-Diensten, besonders aus dem nicht-europäischen Ausland, gewähren Erben problemlos den Zugriff auf die Daten (Fotos, Videos, Dokumente, E-Mails) in Profilen, Cloudspeichern oder Konten eines Verstorbenen, weil hierdurch unter Umständen auch die Rechte Dritter im Rahmen des Datenschutzes oder des Fernmelde-/ Telekommunikationsgesetzes berührt werden. Sie ermöglichen nur die Stillegung oder Löschung des Nutzerkontos ohne Dateneinsicht.
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Richtig vorsorgen
Es ist wichtig, eine Liste über alle bestehenden Online-Verträge oder Mitgliedschaften zu führen, damit die Erben diesen Nachlass angemessen verwalten können. Diese Liste sollten Sie mit Ihren anderen persönlichen Unterlagen verwahren. Es ist jedoch empfehlenswert, die Zugangsdaten auf einer getrennten Liste sicher, aber für die Erben spätestens nach Ausstellung eines Erbscheins zugänglich, aufzubewahren.
„Digitalen Nachlass“ erben
Wichtige erste Hinweise kann die Durchsicht von Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen bringen. Wenn keine Nutzerdaten oder Passwortlisten vorhanden sind, können Geräte mit Passwortschutz von Spezialfirmen ggf. entschlüsselt werden. Internet-Anbieter müssen schriftlich kontaktiert werden, um den Sterbefall anzuzeigen und ggf. die Herausgabe von Daten (Gewährung eines Kontozugangs) oder deren Löschung zu veranlassen. In der Regel muss hierfür eine Kopie der Sterbeurkunde und / oder des Erbscheins, und je nach Anforderungen des Anbieters ggf. auch ein Identitätsnachweis des Erben eingereicht werden.
Die AGBs der Anbieter sind meist öffentlich zugänglich. Prüfen Sie im Einzelfall, ob Richtlinien zu Todesfällen enthalten sind.
Häufig gestellte Fragen
Ob zum Einkaufen oder für Bankgeschäfte – es ist heute selbstverständlich geworden, dass Menschen täglich das Internet für derartige Dienstleistungen nutzen. Oft ist mit der Nutzung solcher Dienste die Anmeldung auf entsprechenden Internetportalen verbunden. Verstirbt ein Mensch, hinterlässt er meist solche digitalen Nutzer-Konten, die dann als digitaler Nachlass bezeichnet werden.
Verstirbt ein Mensch, geht dessen digitaler Nachlass auf die Erben über.
Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, den digitalen Nachlass im Rahmen eines Testaments zu regeln. Dort können alle relevanten Daten für die Erben hinterlegt werden – etwa Zugangsdaten für E-Mail-Konten oder Internetportale.