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Digitaler Nachlass

Die meisten Menschen in Deutschland nutzen heute auf verschiedene Weise digitale Geräte und das Internet. Wenn ein Mensch stirbt, gehen seine Rechte und Pflichten komplett auf den/die Erben oder Erbinnen über. Im Rahmen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge wird der Erbe oder die Erbin auch Inhaber:in der Internetpersönlichkeit des/der Verstorbenen sowie digitaler Daten auf Geräten (Computer, Smartphone) aus dem Besitz des Erblassers oder der Erblasserin.

Herausforderungen beim digitalen Nachlass

Nicht alle Anbieter von Online-Diensten, besonders aus dem nicht-europäischen Ausland, gewähren Erben und Erbinnen problemlos den Zugriff auf die Daten (Fotos, Videos, Dokumente, E-Mails) in Profilen, Cloudspeichern oder Konten von Verstorbenen, weil hierdurch unter Umständen auch die Rechte Dritter im Rahmen des Datenschutzes oder des Fernmelde-/ Telekommunikationsgesetzes berührt werden. Sie ermöglichen nur die Stillegung oder Löschung des Nutzerkontos ohne Dateneinsicht.

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Richtig vorsorgen

Es ist wichtig, eine Liste über alle bestehenden Online-Verträge oder Mitgliedschaften zu führen, damit die Erben und Erbinnen diesen Nachlass angemessen verwalten können. Diese Liste sollten Sie mit Ihren anderen persönlichen Unterlagen verwahren. Es ist jedoch empfehlenswert, die Zugangsdaten auf einer getrennten Liste sicher, aber für die Erben und Erbinnen spätestens nach Ausstellung eines Erbscheins zugänglich, aufzubewahren.

 

„Digitalen Nachlass“ erben

Wichtige erste Hinweise kann die Durchsicht von Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen bringen. Wenn keine Nutzerdaten oder Passwortlisten vorhanden sind, können Geräte mit Passwortschutz von Spezialfirmen ggf. entschlüsselt werden. Internet-Anbieter müssen schriftlich kontaktiert werden, um den Sterbefall anzuzeigen und ggf. die Herausgabe von Daten (Gewährung eines Kontozugangs) oder deren Löschung zu veranlassen. In der Regel muss hierfür eine Kopie der Sterbeurkunde und/oder des Erbscheins, und je nach Anforderungen des Anbieters ggf. auch ein Identitätsnachweis der Erben und Erbinnen eingereicht werden.

Die AGB der Anbieter sind meist öffentlich zugänglich. Prüfen Sie im Einzelfall, ob Richtlinien zu Todesfällen enthalten sind.

 

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Häufig gestellte Fragen

Ob zum Einkaufen oder für Bankgeschäfte – es ist heute selbstverständlich geworden, dass Menschen täglich das Internet für derartige Dienstleistungen nutzen. Oft ist mit der Nutzung solcher Dienste die Anmeldung auf entsprechenden Internetportalen verbunden. Verstirbt ein Mensch, hinterlässt er meist solche digitalen Nutzer-Konten, die dann als digitaler Nachlass bezeichnet werden.

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Verstirbt ein Mensch, geht dessen digitaler Nachlass auf die Erben und Erbinnen über.

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Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, den digitalen Nachlass im Rahmen eines Testaments zu regeln. Dort können alle relevanten Daten für die Erben und Erbinnen hinterlegt werden – etwa Zugangsdaten für E-Mail-Konten oder Internetportale.

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