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Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist mit einer Kapitallebensversicherung vergleichbar, denn beide Versicherungen dienen der Vorsorge. Allerdings besteht ein wesentlicher Unterschied: Eine Lebensversicherung dient in der Regel der finanziellen Absicherung im Alter, hingegen hat eine Sterbegeldversicherung den Zweck, Bestattungskosten zu decken, die nach dem Todesfall entstehen.

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Im Jahr 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass seitdem Bürger:innen selbst für die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung verantwortlich sind. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, vorzusorgen. Nicht nur, um die eigenen Wünsche für die Bestattung gewahrt zu wissen, sondern auch um im Zweifelsfall Angehörige zu entlasten. Denn wenn es zum Todesfall kommt und die Beerdigungskosten nicht gedeckt sind, müssen in der Regel die engsten Angehörigen des Verstorbenen als sogenannte „Bestattungspflichtige“ die Kosten tragen.

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Eine Sterbegeldversicherung empfiehlt sich für Menschen jüngeren Alters. Das liegt vor allem daran, dass die monatlichen Beitragszahlungen für eine Sterbegeldversicherung vergleichsweise gering ausfallen.

Was kostet eine Sterbegeldversicherung?

Wie hoch die Kosten für eine Sterbegeldversicherung sind, lässt sich pauschal nicht beziffern. Die Beitragshöhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem vom Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme.

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Häufig gestellte Fragen

Im Rahmen einer Sterbegeldversicherung werden meist monatliche Beiträge in eine Versicherung eingezahlt, die der Bestattungsvorsorge dient. Im Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt, um die Bestattungskosten zu decken.

Es ist grundsätzlich sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Nicht nur, um die eigenen Wünsche für die Bestattung gewahrt zu wissen, sondern auch um im Zweifelsfall Angehörige zu entlasten. Denn wenn es zum Todesfall kommt und die Beerdigungskosten nicht gedeckt sind, müssen in der Regel die engsten Angehörigen des Verstorbenen als sogenannte „Bestattungspflichtige“ die Kosten tragen.

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