Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht können Vorsorgende einer anderen Person die Vollmacht dafür übertragen, Angelegenheiten für sie zu regeln, beispielsweise dann, wenn der Pflegefall eintreten sollte. Die in der Vorsorgevollmacht eingesetzte Person wird somit zum/zur gesetzlichen Vertreter:in des/der Vorsorgenden. Das bedeutet: Sollte der Ernstfall eintreten und der/die Vorsorgende nicht mehr dazu in der Lage sein, sich selbst um Angelegenheiten zu kümmern, trifft der/die gesetzliche Vertreter:in alle Entscheidungen in rechtlichen Belangen.
Beachten Sie: Eheleute sind oft in dem Glauben, dass sie im Ernstfall automatisch zum/zur gesetzlichen Vertreter:in des Ehepartners werden, doch das ist nicht der Fall, ebensowenig bei Eltern und Kindern . Das bedeutet, dass im Zweifelsfall gerichtlich ein:e Betreuer:in gestellt wird und die Entscheidungsbefugnis über alle rechtlichen Belange erhält. Das sogenannte gerichtliche Betreungsverfahren kann mit einer Vorsorgevollmacht verhindert werden, da in dieser bereits eine bevollmächtige Person von Vorsorgenden selbst ernannt wurde.
Auf unserer Seite steht eine Vorsorgevollmacht zum Download für Sie bereit.
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Häufig gestellte Fragen
Durch eine Patientenverfügung können Menschen vorsorglich regeln, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen oder unterlassen werden sollen, wenn der eigene Wille nicht mehr frei geäußert werden kann, beispielsweise aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufes oder eines Unfalls. Im Gegensatz dazu wird in einer Vorsorgevollmacht festgehalten, wer die Patientin oder den Patienten im Fall der Fälle rechtswirksam vertreten darf. Dabei geht die Vertretungsbefugnis der bevollmächtigten Person über medizinische Belange hinaus und gilt für alle wichtigen Lebensbereiche.
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