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Urne zu Hause aufbewahren

Ist es erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren?

Manchmal kommt es vor, dass sich Angehörige nach der Feuerbestattung eines geliebten Menschen wünschen, die Urne mit der Asche des/der Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Doch ist das eigentlich erlaubt? Was sagt die deutsche Rechtsprechung?

 

Die Bestattungsgesetze

Bestattungsrecht ist grundsätzlich Länderrecht. Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Urnen zu Hause sind jedoch bundesweit einheitlich. Aufgrund der in allen Länder-Gesetzen verankerten sogenannten Friedhofspflicht müssen Verstorbene und die Kremationsasche von Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Das schließt die Aufbewahrung von Urnen in den eigenen vier Wänden aus.

Es gibt jedoch Bestattungsvarianten, die einen alternativen Beisetzungsort zum Friedhof bieten. Dazu gehören etwa die Seebestattung und die Baumbestattung.

Ein Regal mit Urnen im Hintergrund, ein weißer Sarg ragt rechts in das Bild hinein.