Urne zu Hause aufbewahren
Ist es erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren?
Manchmal kommt es vor, dass sich Angehörige nach der Feuerbestattung eines geliebten Menschen wünschen, die Urne mit der Asche des/der Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Doch ist das eigentlich erlaubt? Was sagt die deutsche Rechtsprechung?
Die Bestattungsgesetze
Bestattungsrecht ist grundsätzlich Länderrecht. Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Urnen zu Hause sind jedoch bundesweit einheitlich. Aufgrund der in allen Länder-Gesetzen verankerten sogenannten Friedhofspflicht müssen Verstorbene und die Kremationsasche von Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Das schließt die Aufbewahrung von Urnen in den eigenen vier Wänden aus.
Es gibt jedoch Bestattungsvarianten, die einen alternativen Beisetzungsort zum Friedhof bieten. Dazu gehören etwa die Seebestattung und die Baumbestattung.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin