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Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages lassen sich die Wünsche für die eigene Bestattung vertraglich fixieren. Zudem muss der Vorsorgevertrag finanziell abgesichert werden. Das kann zum Beispiel über ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG geschehen. Auf das Konto wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, der zur Deckung der Bestattungskosten vorgesehen ist. Häufig geschieht das im Rahmen einer Einmalzahlung. Das eingezahlte Treuhandvermögen wird im Todesfall unter Vorlage der Sterbeurkunde an den Vertrags-Bestatter ausgezahlt. Dieser muss das Treuhandvermögen zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen verwenden. Das Treuhandvermögen ist somit zweckgebunden und vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Das Treuhandkonto auflösen: Was ist erforderlich?

Das auf dem Treuhandkonto verwaltete Vermögen zur Deckung der Beerdigungskosten wird erst dann an den Bestatter ausgezahlt, wenn es zum Todesfall des Treugebers kommt. Daher bedarf es zur Auflösung des Kontos der Sterbeurkunde.

In unseren 10 Filialen bieten wir Ihnen als Bestatter alle Leistungen für die Bestattung und für die Bestattungsvorsorge.

Wir führen nach Vereinbarung auch Hausbesuche in ganz Berlin durch.

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