Erbschein
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das nach einem Todesfall die Erbberechtigung sowie den Umfang des Erbanspruchs einer oder mehrerer Personen bestätigt. Dieses Dokument ist besonders wichtig, wenn der/die Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder wenn rechtliche Zweifel bezüglich der Erbfolge bestehen.
Erbscheinantrag: Ein notwendiger Schritt?
Das Beantragen eines Erbscheins ist ein wichtiger Schritt, um als Erbe oder Erbin offiziell anerkannt zu werden und Zugriff auf das Erbe zu erhalten, etwa auf Bankkonten oder Immobilien der verstorbenen Person. In Deutschland wird der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt, das am letzten Wohnort der/des Verstorbenen ansässig ist.
Für die Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
- Eventuell vorhandene Testament-Dokumente
- Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis
Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin
Was passiert, wenn Sie keinen Erbschein beantragen?
Auch ohne Erbschein bleibt die rechtliche Erbenstellung bestehen. Der Erbschein dient lediglich als Nachweis gegenüber Dritten, wie Banken oder dem Grundbuchamt, ist jedoch für die Erbenstellung selbst nicht zwingend erforderlich.
Der Erbschein muss vom Erben persönlich beantragt werden. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.