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Erbschein

Was ist ein Erbschein?

 Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das nach einem Todesfall die Erbberechtigung sowie den Umfang des Erbanspruchs einer oder mehrerer Personen bestätigt. Dieses Dokument ist besonders wichtig, wenn der/die Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder wenn rechtliche Zweifel bezüglich der Erbfolge bestehen.

 

Erbscheinantrag: Ein notwendiger Schritt?

Das Beantragen eines Erbscheins ist ein wichtiger Schritt, um als Erbe oder Erbin offiziell anerkannt zu werden und Zugriff auf das Erbe zu erhalten, etwa auf Bankkonten oder Immobilien der verstorbenen Person. In Deutschland wird der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt, das am letzten Wohnort der/des Verstorbenen ansässig ist.

Für die Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
  • Eventuell vorhandene Testament-Dokumente
  • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis

Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Unterschrift unter einem Vertrag mit hingelegtem Stift.

Was passiert, wenn Sie keinen Erbschein beantragen?

Auch ohne Erbschein bleibt die rechtliche Erbenstellung bestehen. Der Erbschein dient lediglich als Nachweis gegenüber Dritten, wie Banken oder dem Grundbuchamt, ist jedoch für die Erbenstellung selbst nicht zwingend erforderlich.

Der Erbschein muss vom Erben persönlich beantragt werden. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.

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