Testament
Was ist ein Testament?
Der Tod ist für viele Menschen ein schwieriges Thema, das oft gemieden wird. Dennoch ist es wichtig, zu Lebzeiten darüber nachzudenken und Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen. Das betrifft nicht nur die Wünsche für die eigene Bestattung, sondern auch die Regelung des Nachlasses mit einem Testament. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine rechtsverbindliche Erklärung, in der Erblasser:innen ihren letzten Willen schriftlich festhalten können. So wird durch ein Testament verfügt, wie im Todesfall der Nachlass an die Erb:innen verteilt werden soll.
Warum ist ein Testament wichtig?
Ohne gültiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge, wie sie im Erbrecht festgelegt ist. In diesem Fall wird der Nachlass automatisch an die gesetzlichen Erb:innen verteilt, also die nächsten Verwandten der verstorbenen Person. Wer dabei in welcher Reihenfolge und Höhe erbt, ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum:zur verstorbenen Erblasser:in. Die Verteilung des Nachlasses gemäß der gesetzlichen Erbfolge entspricht also im Zweifelsfall nicht den Vorstellungen des:der Verstorbenen und kann manchmal auch zu Streit unter den gesetzlichen Erb:innen führen. Deshalb ist ein Testament wichtig, denn mit diesem lassen sich die eigenen Wünsche für die Verteilung des Erbes eindeutig schriftlich fixieren. Klare Vorgaben zur Nachlassverteilung verhindern Missverständnisse und potenzielle Konflikte unter den Erb:innen. Sollte es keine gesetzlichen Erb:innen geben, kann durch ein Testament vermieden werden, dass der Nachlass an den Staat fällt.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin
Arten des Testaments
Privates Testament (Handschriftliches Testament)
Damit ein privates Testament unmittelbar als solches erkennbar ist, empfiehlt sich eine entsprechende Überschrift wie beispielsweise „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Zudem ist ein privates Testament eigenhändig und handschriftlich zu verfassen, wobei die Handschrift lesbar sein muss. Ebenso ist eine Unterschrift mit vollem Namen erforderlich. Auch Formvorschriften wie Angaben zum Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Zudem müssen die inhaltlichen Details klar formuliert werden, um Fehlinterpretationen auszuschießen.
Das Testament kann zu Hause verwahrt oder beim zuständigen Amtsgericht in Verwahrung gegeben werden.
Öffentliches Testament (Notarielles Testament)
Ein öffentliches Testament wird von einem:einer Notar:in verfasst. Der:die Notar:in stellt sicher, dass der letzte Wille klar formuliert und rechtsgültig ist. Diese Form des Testaments ist besonders sinnvoll, wenn komplexe Regelungen hinsichtlich des Nachlasses getroffen werden sollen.
Ein notarielles Testament wird immer bei Gericht hinterlegt.
Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann von Eheleuten oder von eingetragenen Lebenspartner:innen verfasst werden. Änderungen, Ergänzungen oder eine vollständige Neufassung sind nur gemeinsam möglich.
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Hierbei setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerb:innen ein. Stirbt ein:e Ehepartner:in, geht das gesamte Erbe zunächst auf den:die noch lebende:n Paterner:in über. Die Kinder werden als sogenannte Schlusserb:innen eingesetzt und erhalten ihren Erbanteil erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Auch die gemeinschaftlichen Testamente können entweder privatschriftlich oder notariell erstellt werden.
Wer darf ein Testament verfassen?
Wer ein Testament schreiben darf, wird als testierfähig bezeichnet. Die Testierfähigkeit setzt voraus, dass eine Person alt genug ist und die rechtlichen sowie persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Grundsätzlich dürfen Personen ab dem 16. Lebensjahr ein Testament aufsetzen, jedoch nur in Form eines öffentlichen Testaments, das von einem Notar erstellt wird. Eigenhändige, handschriftliche Testamente sind erst ab der Volljährigkeit erlaubt. Neben dem Alter spielt zudem die Geschäftsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Personen müssen in der Lage sein, freiwillig und bewusst Entscheidungen für ihren Nachlass zu treffen.
Widerruf des Testaments
Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der:die Erblasser:in testierfähig ist. Ein öffentliches Testament, das amtlich verwahrt wird, verliert automatisch seine Wirksamkeit, wenn es aus der amtlichen Verwahrung zurückgefordert wird. Änderungen an einem solchen Testament sind möglich, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei einem privaten Testament ist der Widerruf einfacher. Es reicht aus, das Dokument zu vernichten.