Kostentragungspflicht
Wer muss die Bestattungskosten tragen?
Wenn es zu einem Todesfall in der Familie kommt, dann sind gemäß den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen eines/einer Verstorbenen dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Doch bedeutet das automatisch, dass die Angehörigen auch die Kosten für die Beerdigung tragen müssen?
Erben und Erbinnen tragen die Kosten der Bestattung
Wer im rechtlichen Sinne als bestattungspflichtige und zur Totenfürsorge berechtigte Person gilt, steht nicht zwangsläufig in der Kostentragungspflicht für die Bestattung. Die gesetzliche Regelung laut § 1968 BGB ist eindeutig und besagt, dass die Erben und Erbinnen eines/einer Verstorbenen für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Bestattungspflichtige Angehörige müssen also nur dann die Kosten der Beerdigung tragen, wenn sie auch gleichzeitig Erben oder Erbinnen des/der Verstorbenen sind.
Es ist Folgendes zu beachten: Wenn ein:e bestattungspflichtige:r Angehörige:r einem Bestatter den Auftrag für die Beisetzung eines verstorbenen Familienmitglieds erteilt, dann muss der/die Auftraggeber:in zunächst die entsprechende Rechnung begleichen. Das verauslagte Geld für die Beerdigung kann jedoch bei den kostentragungspflichtigen Erben und Erbinnen des/der Verstorbenen rückwirkend eingefordert werden.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
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Wilmersdorf
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14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin