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Grabsteine

Was sind Grabsteine?

Grabsteine werden auf Friedhöfen verwendet, um die Gräber von Verstorbenen namentlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus sind sie Symbole der bleibenden Erinnerung an geliebte Menschen – über den Tod hinaus.

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Wann darf ein Grabstein aufgestellt werden?

Wie lange nach der Bestattung neue Grabsteine aufgestellt werden dürfen, variiert von Friedhof zu Friedhof. Wenn ein Grab mit Erde geschlossen wird, ist diese anfangs noch locker. Das Erdreich muss sich erst über einen längeren Zeitraum setzen, bis es sich zu einem festen Untergrund verdichtet hat. Dies kann je nach Bodenbeschaffenheit zwischen sechs Monaten und einem Jahr dauern, manchmal sogar länger. Erst wenn das Erdreich die nötige Stabilität bietet, um ein schweres Fundament und zusätzlich einen Grabstein zu tragen, kann beides an der Grabstelle gesetzt werden. Grabsteine und Grabplatten für Urnengräber können in der Regel früher gesetzt werden als bei Sarggräbern, weil weniger Erdreich bewegt wurde, das weniger Zeit benötigt, um sich zu setzen und zu verdichten.

Für die Übergangszeit werden oft Grabkreuze oder Grabstelen aus Holz aufgestellt, um Grabstätten namentlich zu kennzeichnen.

Was kostet ein Grabstein?

Die Kosten für einen Grabstein lassen sich nicht pauschal beziffern, da die Gestaltungswünsche sehr unterschiedlich sein können. Die gewünschte Größe, die Auswahl des Materials sowie die Länge und Gestaltung der Inschrift beeinflussen die Höhe der Kosten. Hinzu kommen die Kosten für die Errichtung des Fundaments, die Anlieferung und das Aufstellen des Grabsteins durch eine:n Steinmetz:in und unter Umständen weitere Gebühren des Friedhofs für die Errichtung des Grabmals.

Die Gestaltung von Grabsteinen

Sind der Gestaltung von Grabsteinen Grenzen gesetzt?

In welchem Rahmen sich die Gestaltung von Grabsteinen bewegen darf, ist in der jeweils geltenden Friedhofsordnung festgelegt. Die Regelungen können festlegen, welche Größe, Farbe und Oberflächenbearbeitung für Grabsteine und Grabeinfassungen zulässig oder sogar vorgeschrieben sind. Ebenso kann es Vorschriften oder Beschränkungen auf bestimmte Daten und Gestaltungen für die Inschriften von Grabsteinen oder Deckplatten von Urnenwandgräbern geben. Daher empfiehlt es sich immer, mit der Friedhofsverwaltung und einem/einer Steinmetz:in über die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten zu sprechen.