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Grabpflege

Was bedeutet Grabpflege?

Die Grabpflege umfasst alle Arbeiten, die zur Pflege eines Grabes gehören. Dies betrifft sowohl das Befreien der Grabstätte von übermäßigem Pflanzenbewuchs, als auch die individuelle Gestaltung der letzten Ruhestätte, beispielweise mit den Lieblingsblumen des/der Verstorbenen. Dabei ist es stets Ziel, das gepflegte Erscheinungsbild einer Grabstätte zu erhalten. Vor diesem Hintergrund kann die Grabpflege als ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber Verstorbenen betrachtet werden.

Wir beraten Sie gern, wenn Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge die eigene Beerdigung planen und sich über die Kosten für die Grabpflege informieren möchten. Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. 

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Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?

Ist gibt keine bundesweit einheitliche Gesetzgebung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Grabpflege, jedoch ist diese in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt. In der Regel ist diejenige Person für die Grabpflege verantwortlich, die das Nutzungsrecht an der Grabstelle erworben hat. Wenn die nutzungsberechtigte Person der/die Verstorbene selbst war, geht das Nutzungsrecht auf die Erben und Erbinnen über. Das bedeutet, dass in solchen Fällen die Erben und Erbinnen des/der Verstorbenen als nunmehr nutzungsberechtigte Personen zur Grabpflege verpflichtet sind. Es steht den Erben und Erbinnen frei, sich selbst um die Pflege der Grabstätte zu kümmern, oder die Aufgabe an Dritte zu übertragen. So kann beispielsweise eine Friedhofsgärtnerei mit der Grabpflege beauftragt werden.

Was kostet die Grabpflege?

Die Höhe der Grabpflegekosten lässt sich pauschal nicht beziffern, denn die Kosten sind abhängig von unterschiedlichen Faktoren.

Einerseits beeinflusst die Auswahl der Bestattungsart die Höhe der Grabpflegekosten. So hängen die Kosten für die Grabpflege beispielweise davon ab, ob der/die Verstorbene im Rahmen einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung beigesetzt wurde. Ein Grab für einen Sarg ist erheblich größer als ein Grab für eine Urne. Mit der Fläche steigen auch der Aufwand und die Kosten für die Pflege.

Es gibt jedoch auch Grabarten auf Friedhöfen, bei denen keine weiteren Kosten für die Grabpflege anfallen. Dies sind zum einen vom Friedhof selbst gestaltete Grabanlagen, Baumhaine oder Rasengräber, für die die Grabpflege beim Erwerb des Grabes in den Gebühren bereits enthalten ist, und zum anderen Urnenwände oder Urnenhallen, in denen die Urne oberirdisch in einem Wandfach beigesetzt wird.

Die Grabpflege entfällt bei der Entscheidung für eine Seebestattung und Baumbestattungen in Bestattungswäldern.

Die Höhe der Kosten hängt ebenfalls davon ab, wer die Grabpflege übernimmt. Kümmern sich Angehörige oder Erben und Erbinnen des/der Verstorbenen selbst um die Pflege der Grabstätte, können die Kosten geringgehalten werden. Im Gegensatz dazu steigen die Kosten für die Grabpflege, wenn beispielsweise eine Friedhofsgärtnerei mit der Aufgabe betraut wird. Dabei ist die Höhe der Grabpflegekosten abhängig vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

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