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Friedhofsgebühren

Was sind Friedhofsgebühren?

Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung – wenn ein verstorbener Mensch auf einem Friedhof beigesetzt wird, müssen für die Bestattung die sogenannten Friedhofsgebühren entrichtet werden. Die Gebühren setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: den Grabnutzungsgebühren und den Beisetzungsgebühren.

Grabnutzungsgebühren

Die Grabnutzungsgebühr muss entrichtet werden, um das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben. Dies erfolgt immer für einen befristeten Zeitraum, wobei beim Ersterwerb der Mindestzeitraum der gesetzlichen Ruhefrist entspricht.

Beisetzungsgebühren

Darüber hinaus müssen die sogenannten Beisetzungsgebühren entrichtet werden. Diese fallen für Leistungen an, die beim Bereitstellen des Grabes erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise das Öffnen und Schließen der Grabstelle.

Luftaufnahme des evangelischen Friedhofs in Berlin-Marienfelde mit Kapelle.

Wie hoch sind Friedhofsgebühren?

Die Höhe der Friedhofsgebühren variiert von Friedhof zu Friedhof. Sogar innerhalb eines Friedhofs können unterschiedliche Faktoren die Höhe der Gebühren beeinflussen. Unter anderem spielen die Auswahl der Bestattungsart, Grabstellenart und Größe eine entscheidende Rolle, aber auch die Lage oder Gestaltung einer Grabstelle können den Preis beeinflussen. Die individuelle Preisgestaltung der jeweiligen Friedhofsträger bestimmt die Höhe der Friedhofsgebühren. Wir sind mit den Gebührenordnungen der einzelnen Friedhofsverwaltungen vertraut und können Sie über die jeweiligen Kosten informieren und individuell beraten. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

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