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Aufbahrung zur Abschiednahme

Was ist eine Aufbahrung?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, möchten sich die engsten Angehörigen häufig gern im privaten Kreis außerhalb der öffentlichen Trauerfeier verabschieden und dem/der Verstorbenen noch einmal nahe sein. Dies ist bei einer sogenannten Aufbahrung mit dem offenen oder geschlossenen Sarg möglich. Unsere Trauerhalle bietet Ihnen einen würdigen und komfortablen Rahmen für Ihren ganz persönlichen Abschied.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Trauerfall haben und sich über die Möglichkeiten einer Aufbahrung informieren möchten. Wir beraten Sie gerne.

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Was passiert vor der Aufbahrung?

Vor einer Aufbahrung wird der/die Verstorbene zunächst hygienisch versorgt, also gewaschen, desinfiziert, frisiert und angekleidet. Nach der Grundversorgung kann zusätzlich mit Kosmetika und Make-up ein natürlicheres Aussehen hergestellt werden, ehe der/die Verstorbene in den Sarg gebettet wird.

Offene Aufbahrung

Viele Angehörige haben den Wunsch, den geliebten Menschen vor der Bestattung noch ein letztes Mal zu sehen, vielleicht zu berühren oder letzte kleine Geschenke mit auf den Weg zu geben. Eine offene Aufbahrung bietet die Möglichkeit dazu. Wenn die Aufbahrung am offenen Sarg nur den engsten Angehörigen vorbehalten bleiben soll, kann diese im Vorfeld der Trauerfeier, zum Beispiel in unserer eigenen Trauerhalle, stattfinden.

Geschlossene Aufbahrung

Es gibt auch Angehörige, die den geliebten Menschen so in Erinnerung behalten möchten, wie sie ihn zu Lebzeiten das letzte Mal gesehen haben, aber trotzdem in Gegenwart des/der Verstorbenen Andacht halten möchten. Wenn dies der Wunsch ist, kann der/die Verstorbene in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden.

Aufbahrung zu Hause

Ist eine Aufbahrung zu Hause möglich?

Manchmal möchten sich Angehörige in einem gewohnten Umfeld und in häuslicher Atmosphäre von Verstorbenen verabschieden. In solchen Fällen können wir eine Aufbahrung zu Hause organisieren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Aufbahrung in einer Privatwohnung lediglich in den ersten 36 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden darf. Danach muss jede:r Verstorbene in zugelassene Klimaräume überführt werden.

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