Wahlgrab
Was ist ein Wahlgrab?
Wenn es zu einem Todesfall in der Familie kommt, müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen die Bestattung der verstorbenen Person veranlassen. Sofern die Beisetzung auf einem Friedhof ausgerichtet werden soll, muss ein Grab ausgewählt werden. Grundsätzlich stehen zwei Grabarten zur Verfügung: Reihen- und Wahlgräber.
Der Vorteil von Wahlgrabstätten ist, dass Nutzungsberechtigte hinsichtlich der Lage und auch der Größe der Grabstelle die freie Auswahl haben. Sie können sich für ein Wahlgrab entscheiden, in dem mehrere Personen beigesetzt werden können, zum Beispiel der/die Ehepartner/in oder andere Familienmitglieder über mehrere Generationen.
Wie lange ist die Ruhezeit für ein Wahlgrab?
Die Ruhezeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht aufgelöst und neu vergeben werden darf. In Deutschland liegt die Ruhezeit meist zwischen 20 und 30 Jahren, abhängig von regionalen Bestimmungen und den Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen. In Berlin beträgt die Ruhezeit in der Regel 20 Jahre.
Nach Ablauf der Ruhezeit besteht für Wahlgräber die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an der Grabstelle durch die Zahlung einer weiteren Grabnutzungsgebühr zu verlängern. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Reihengräbern, für die das Nutzungsrecht nicht verlängert werden kann.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin
Was kostet ein Wahlgrab?
Für jede Grabart müssen grundsätzlich die sogenannten Friedhofsgebühren entrichtet werden. Diese können je nach Friedhof und Region variieren. Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Beisetzungskosten und den Grabnutzungsgebühren zusammen. Grabnutzungsgebühren fallen für das Nutzungsrecht der Grabstätte über den Zeitraum der Ruhezeit an. Beisetzungskosten entstehen für Leistungen des Friedhofs, wie das Öffnen der Grabstelle, das Auskleiden mit Matten oder Grün sowie das Schließen und Einebnen des Grabes.
Bei einem Wahlgrab für mehrere Bestattungen ist für Folgebestattungen die Verlängerung des Nutzungsrechts, um die vorgeschriebenen Ruhefristen für Verstorbene zu wahren, kostenpflichtig. Beisetzungsgebühren werden bei jeder weiteren Bestattung erhoben.
Sollte nach Ablauf der Ruhezeit eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab gewünscht sein, ist ebenfalls erneut eine Grabnutzungsgebühr zu entrichten.
Hinzu kommen langfristige Kosten für die Grabpflege, die die nutzungsberechtigte Person trägt.
Sie haben einen Trauerfall in der Familie, müssen eine Bestattung organisieren und brauchen Unterstützung bei der Auswahl einer passenden Grabart? Wir stehen Ihnen jederzeit für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.