Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Umbettung

Was ist eine Umbettung?

Von einer „Umbettung“ spricht man, wenn ein Grab geöffnet wird, um den Sarg oder die Urne in ein anderes Grab zu verlegen.

 

 

Gründe für eine Umbettung

Da die Totenruhe gewahrt bleiben muss, dürfen Umbettungen während der Ruhezeit nur in Ausnahmefällen erfolgen. Es ist möglich, dass problematische Bodenbeschaffenheiten, wie steigende Grundwasserstände, auf einem Friedhof die Umbettung von Gräbern erfordern. Auch städtebauliche Maßnahmen können zu Umbettungen führen, z. B. wenn Friedhöfe ganz oder teilweise geschlossen werden.

Der häufigste Grund für Umbettungen auf Wunsch der Angehörigen ist die Zusammenführung von Familiengräbern oder die Verlegung des Lebensmittelpunkts an einen anderen Ort.

Alle Umbettungen von Särgen oder Urnen müssen grundsätzlich beim Friedhofsbetreiber und der zuständigen Ordnungsbehörde beantragt werden. In manchen Fällen ist auch ein Antrag beim Gesundheitsamt erforderlich. Die Ausführung erfolgt durch qualifiziert Mitarbeiter:innen von Friedhof und Bestattungsunternehmen.

Luftaufnahme des evangelischen Friedhofs in Berlin-Marienfelde mit Kapelle.