Gründe für eine Umbettung
Da die Totenruhe gewahrt bleiben muss, dürfen Umbettungen während der Ruhezeit nur in Ausnahmefällen erfolgen. Es ist möglich, dass problematische Bodenbeschaffenheiten, wie steigende Grundwasserstände, auf einem Friedhof die Umbettung von Gräbern erfordern. Auch städtebauliche Maßnahmen können zu Umbettungen führen, z. B. wenn Friedhöfe ganz oder teilweise geschlossen werden.
Der häufigste Grund für Umbettungen auf Wunsch der Angehörigen ist die Zusammenführung von Familiengräbern oder die Verlegung des Lebensmittelpunkts an einen anderen Ort.
Alle Umbettungen von Särgen oder Urnen müssen grundsätzlich beim Friedhofsbetreiber und der zuständigen Ordnungsbehörde beantragt werden. In manchen Fällen ist auch ein Antrag beim Gesundheitsamt erforderlich. Die Ausführung erfolgt durch qualifiziert Mitarbeiter:innen von Friedhof und Bestattungsunternehmen.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin