Sterbevierteljahr
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die ersten drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, werden als Sterbevierteljahr bezeichnet. Hinterbliebene haben für diesen Zeitraum die Möglichkeit, eine Vorschusszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung auf die künftige Witwen-/Witwerrente zu beantragen. Der Vorschuss dient dazu, zumindest teilweise finanzielle Lücken zu schließen, die entstehen, wenn ein:e Ehe- bzw. Lebenspartner:in verstirbt.
Wie hoch ist der Vorschuss auf die Witwen-/Witwerrente?
Die Vorschusszahlung beträgt für die Dauer des Sterbevierteljahres die volle Höhe des Rentenanspruchs des/der Verstorbenen.
Leistungen für das Sterbevierteljahr beantragen
Die Leistungen für das Sterbevierteljahr müssen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall beantragt werden – entweder beim Rentenservice der Deutschen Post AG oder beim Rentenversicherungsträger. Wir übernehmen gern die Beantragung, um Sie in dieser schweren Zeit bestmöglich zu entlasten.
P
Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
P
Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
P
Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
P
Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
P
Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
P
Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin