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Sterbevierteljahr

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die ersten drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, werden als Sterbevierteljahr bezeichnet. Hinterbliebene haben für diesen Zeitraum die Möglichkeit, eine Vorschusszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung auf die künftige Witwen-/Witwerrente zu beantragen. Der Vorschuss dient dazu, zumindest teilweise finanzielle Lücken zu schließen, die entstehen, wenn ein:e Ehe- bzw. Lebenspartner:in verstirbt.

 

Wie hoch ist der Vorschuss auf die Witwen-/Witwerrente?

Die Vorschusszahlung beträgt für die Dauer des Sterbevierteljahres die volle Höhe des Rentenanspruchs des/der Verstorbenen.

Leistungen für das Sterbevierteljahr beantragen

Die Leistungen für das Sterbevierteljahr müssen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall beantragt werden – entweder beim Rentenservice der Deutschen Post AG oder beim Rentenversicherungsträger. Wir übernehmen gern die Beantragung, um Sie in dieser schweren Zeit bestmöglich zu entlasten.

Unterschrift unter einem Vertrag mit hingelegtem Stift.