Sterbegeld
Was ist Sterbegeld?
Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, müssen Angehörige die Bestattung organisieren und meist auch die entsprechenden Kosten tragen. Dies ist nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine finanzielle Belastung. Um Hinterbliebene zu entlasten, erhielten diese zur Deckung der Bestattungskosten einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse, das sogenannte Sterbegeld. Diese Leistung wurde jedoch vom Gesetzgeber zum Ende des Jahres 2003 ersatzlos gestrichen.
Wer hat weiterhin Anspruch auf Sterbegeld?
Unter gewissen Voraussetzungen besteht für Hinterbliebene weiterhin ein Anspruch auf das Sterbegeld. Es ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Sterbegeld von der Unfallversicherung
Es kommt vor, dass Menschen an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder an einer berufsbedingten Krankheit sterben. In solchen Fällen haben Hinterbliebene Anspruch auf Sterbegeld, das von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wird.
Sterbegeld vom Arbeitgeber
Manchmal handelt es sich beim Sterbegeld um eine besondere Arbeitgeberleistung, die zum Beispiel in Tarifverträgen verankert ist. Im Todesfall von Arbeitnehmer:innen kann dann für Hinterbliebene ein Anspruch auf das betrieblich vereinbarte Sterbegeld bestehen.
Sterbegeld vom Versorgungsamt
Hinterbliebene von Kriegsopfern haben Anspruch auf Sterbegeld, das beim Versorgungsamt beantragt werden muss. Diese Form des Sterbegeldes wird Bestattungsgeld genannt.
Sterbegeld für Beamte
Ebenso Anspruch auf Sterbegeld haben Hinterbliebene von verbeamteten Personen, wobei die genauen Ansprüche von Bundesland zu Bundesland variieren.
Sterbegeld von der Rentenversicherung
Auch wenn die Rentenversicherung im Todesfall kein Sterbegeld an Hinterbliebene zahlt, gibt es eine andere Form der finanziellen Unterstützung. So besteht für Hinterbliebene die Möglichkeit, für die ersten drei Monate, die auf den Todesfall folgen, einen Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente zu beantragen. Für diesen Zeitraum – das sogenannte Sterbevierteljahr – wird dann die Rente in voller Höhe gezahlt.
Im Grundsatz gilt jedoch: Hinterbliebene müssen die kompletten Beerdigungskosten tragen. Darum ist es wichtig, dass sich Menschen zu Lebzeiten darum kümmern, einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abzuschließen, um die eigene Bestattung finanziell abzusichern und so Angehörige zu entlasten.
Wir beraten Sie gerne persönlich rund um das Thema Bestattungsvorsorge.
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