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Reihengrab

Was ist ein Reihengrab?

Wenn es zu einem Todesfall in der Familie kommt, müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen die Bestattung der verstorbenen Person veranlassen. Sofern die Beisetzung auf einem Friedhof ausgerichtet werden soll, muss ein Grab ausgewählt werden. Grundsätzlich stehen zwei Grabarten zur Verfügung: Reihen- und Wahlgräber. Reihengräber werden – wie die Bezeichnung vermuten lässt – der Reihe nach vergeben. Das bedeutet, dass Angehörige bei der Auswahl eines Reihengrabes keinen Einfluss auf die Lage und die Größe der Grabstelle haben. Außerdem handelt es sich bei einem Reihengrab immer um ein Einzelgrab, das ausschließlich für die Beisetzung einer einzelnen Person vorgesehen ist.

Wie viele Jahre beträgt die Ruhezeit für ein Reihengrab?

Die Ruhezeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht aufgelöst und neu vergeben werden darf. In Deutschland liegt die Ruhezeit meist zwischen 20 und 30 Jahren, abhängig von regionalen Bestimmungen und den Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen. In Berlin beträgt die Ruhezeit in der Regel 20 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist kommt es zwingend zur Grabauflösung, da das Nutzungsrecht an Reihengräbern grundsätzlich nicht verlängert werden kann.

Gräber mit viel buntem Blumenschmuck.

Gibt es Vorgaben für die Gestaltung von Reihengräbern?

Für Reihengräber gibt es häufig eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Angehörige können das Grab nach ihren Wünschen mit einem Grabstein, Grabplatten, Skulpturen oder persönlichen Gegenständen gestalten. Auch die Bepflanzung kann individuell gestaltet werden, um die Ruhestätte zu einem persönlichen Erinnerungsort zu machen. Allerdings können je nach Friedhof bestimmte Gestaltungsrichtlinien gelten, die zu beachten sind. 

Was kostet ein Reihengrab?

Für jede Grabart müssen grundsätzlich die sogenannten Friedhofsgebühren entrichtet werden. Diese können je nach Friedhof und Region variieren. Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Beisetzungskosten und den Grabnutzungsgebühren zusammen. Grabnutzungsgebühren fallen für das Nutzungsrecht der Grabstätte über den Zeitraum der Ruhezeit an. Beisetzungskosten entstehen für Leistungen des Friedhofs, wie das Öffnen der Grabstelle, das Auskleiden mit Matten oder Grün sowie das Schließen und Einebnen des Grabes. Hinzu kommen langfristige Kosten für die Grabpflege, die die nutzungsberechtigte Person trägt.

Ausgenommen von der Verpflichtung der Nutzungsberechtigten zur Grabpflege sind Sonderformen der „Reihengräber inklusive der Grabgestaltung und Grabpflege für die gesamte Ruhezeit“ in speziellen Gräberfeldern oder Grabanlagen, die von vielen Friedhöfen unter verschiedenen Bezeichnungen (z.B. „Urnen-Ruhegemeinschaft“, „Erd-Rasenstelle“ oder „Memoriam-Garten“ in Berlin) für Erd- und Urnenbestattungen angeboten werden.

Sie müssen eine Bestattung organisieren und möchte mehr über mögliche Grabarten erfahren? Wir beraten Sie gern.

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