Grabauflösung
Was bedeutet Grabauflösung?
Wenn ein Grab neu belegt werden soll, dann muss unter anderem der Grabstein entfernt werden. Anschließend wird das Grab eingeebnet, damit die Grabstelle neu vergeben werden kann. Das Abräumen und Einebnen der Grabstätte werden als Grabauflösung bezeichnet.
Wann kommt es zur Grabauflösung?
Das Nutzungsrecht für ein Grab wird immer für einen begrenzten Zeitraum, mindestens jedoch für die gesetzliche Ruhezeit erworben. Diese beträgt beispielsweise in Berlin 20 Jahre.
Das Grab wird aufgelöst und neu vergeben, sofern das Nutzungsrecht bei einem Wahlgrab nicht verlängert wurde. Bei Reihengräbern ist dies grundsätzlich nicht möglich.
Was bedeutet Ruhezeit?
Bei der Ruhezeit handelt es sich um den im Bestattungsgesetz festgelegten Mindestzeitraum zwischen der Bestattung eines/einer Verstorbenen und der Auflösung des Grabes. Während dieser Zeit darf ein Grab nicht neu belegt werden. Die Ruhezeit liegt in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren für Urnengräber und zwischen 20 bis 30 Jahren für Erdgräber.
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Alt-Mariendorf
Reißeckstraße 8
12107
Berlin
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Charlottenburg / Westend
Reichsstraße 6
14052
Berlin
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Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Str. 84
12247
Berlin-Steglitz
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Lichtenrade
Goltzstr. 39
12307
Berlin
Lichterfelde-Ost
Oberhofer Weg 5
12209
Berlin-Steglitz
Lichterfelde-West
Moltkestraße 30
12203
Berlin-Steglitz
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Alt-Tempelhof
Tempelhofer Damm 157
12099
Berlin
Wilmersdorf
Aßmannshauser Straße 13
14197
Berlin
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Zehlendorf
Potsdamer Straße 2
14163
Berlin