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Berliner Bestattungsgesetz

Was ist das Bestattungsgesetz?

Das Bestattungsgesetz regelt die ordnungsgemäße Durchführung von Bestattungen. Es legt fest, wie und unter welchen Bedingungen Bestattungen stattfinden müssen, um sowohl den Respekt vor der/dem Verstorbenen zu wahren als auch die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten. In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz, wodurch sich die Vorschriften regional unterscheiden können. 

Regelungen im Berliner Bestattungsgesetz

Das Berliner Bestattungsgesetz enthält spezifische Regelungen, die in Berlin gelten. Dazu gehören unter anderem die zulässigen Bestattungsarten, wie Erdbestattung, Feuerbestattung und Seebestattung, sowie die Fristen, innerhalb derer eine Bestattung erfolgen muss. Darüber hinaus werden im Gesetz die Anforderungen an die Lagerung und den Transport von Verstorbenen genau definiert. Auch Vorgaben hinsichtlich der Bestattungspflicht und Friedhofspflicht sind im Gesetz festgelegt. Sie können auf unser umfassendes Wissen rund um das Bestattungsrecht und die Trauerkultur in Berlin vertrauen. Wir beraten Sie gern.

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Oberkörper in Anzug, Hut wird von Händen in weißen Handschuhen vor die Brust gehalten.

Welche Besonderheiten gibt es im Berliner Bestattungsgesetz?

Auch wenn sich viele Inhalte in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer ähneln, gibt es in Berlin einige Besonderheiten, insbesondere seit der letzten Neuerung des Bestattungsgesetzes. Eine wesentliche Änderung ist zum Beispiel der Wegfall der 48-stündigen Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und der Beisetzung. Damit soll Bestattungsriten, deren religiöse Vorschriften eine Bestattung innerhalb eines Tages nach dem Tod verlangen, wie zum Beispiel bei muslimischen Bestattungen, besser Rechnung getragen werden.

Zudem wurde klargestellt, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der Eltern bestattet werden können. Diese explizite Regelung des Bestattungsrechts bei Schwangerschaftsabbrüchen ist bisher nur in acht Bundesländern der Fall.

Außerdem erlaubt das Berliner Gesetz nun ausdrücklich, dass Angehörige bei einer anonymen Bestattung anwesend sein dürfen – eine Möglichkeit, die nicht in allen Bundesländern besteht.

Die Asche der/des Verstorbenen muss im Land Berlin nach spätestens sechs Monaten beigesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht?

Laut dem Berliner Bestattungsgesetz besteht eine allgemeine Bestattungspflicht, die besagt, dass der/die Verstorbene ordnungsgemäß bestattet werden muss. Diese Pflicht trifft in der Regel die nächsten Angehörigen der/des Verstorbenen. Nach § 16 sind bestattungspflichtig (in folgender Reihenfolge):

  1. Der/die Ehegatt:in oder der/die eingetragene Lebenspartner:in
  2. Die volljährigen Kinder
  3. Die Eltern
  4. Die volljährigen Geschwister
  5. Die volljährigen Enkelkinder
  6. Die Großeltern

Die Kostentragungspflicht hingegen bezieht sich darauf, wer die Bestattungskosten zu tragen hat. Grundsätzlich haben die Erben die Kosten zu tragen. In der Regel sind dies auch die nächsten Angehörigen der/des Verstorbenen. Es kann aber auch Fälle geben, in denen die Kostentragungspflicht von der Bestattungspflicht getrennt ist, sodass die Kosten beispielsweise aufgrund eines Bestattungsvorsorge-Vertrages oder eines Testaments auch von anderen Personen oder Institutionen übernommen werden.