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Erste Hilfe im Trauerfall

Nach dem Tod eines geliebten Menschen stehen viele Angehörige unter Schock und sind von ihrer Trauer überwältigt. Oft wissen sie aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation im ersten Moment nicht, was zu tun ist. Doch es müssen viele Angelegenheiten geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch verstorben ist? Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die ersten notwendigen Schritte.

Unmittelbar nach dem Tod

  • Bei Tod in der Öffentlichkeit: Rettungsdienst verständigen
  • Bei Tod im Krankenhaus: Einrichtung übernimmt Organisatorisches
  • Bei Tod zu Hause: Arzt kontaktieren (Totenschein wird ausgestellt)

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Innerhalb 36 Stunden

Verwandte und Bekannte informieren

Bestatter kontaktieren

Wichtige Dokumente suchen und bereitlegen

  • Wichtige Dokumente wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Testament etc.

Verträge/Verfügungen suchen und entsprechend handeln

Arbeitgeber des Verstorbenen informieren

Sonstige Angelegenheiten

  • Sich um die Wohnung/das Haus des Verstorbenen kümmern

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Bis zur Trauerfeier und Beerdigung

  • Friedhof und Grab auswählen
  • Termin für die Trauerfeier/Bestattung festlegen
  • Terminabsprache mit Pfarrer und Trauerredner
  • Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
  • Grabschmuck für die Trauerfeier bestellen
  • Leichenschmaus organisieren
  • Todesanzeige aufgeben
  • Trauerkarten versenden

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Nach der Trauerfeier

  • Danksagungskarten verschicken
  • Mitgliedschaften, Abonnements, Verträge etc. kündigen
  • Abmeldung bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden und Ämtern
  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
  • Räumung der Wohnung
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • Grab aufräumen und Grabpflege organisieren
  • Steinmetz für Grabeinfassung und Grabstein beauftragen

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