Häufige Fragen zum Thema Bestattung und Vorsorge
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge und die Antworten dazu haben wir für Sie zusammengestellt.
Bestattungspflichtig sind (in der nachstehenden Reihenfolge):
(1) der Ehegatte oder Lebenspartner, (2) die volljährigen Kinder, (3) die Eltern, (4) die volljährigen Geschwister, (5) die volljährigen Enkelkinder, (6) die Großeltern.
(Berliner Bestattungsgesetz, § 16)
(1) der Ehegatte oder Lebenspartner, (2) die volljährigen Kinder, (3) die Eltern, (4) die volljährigen Geschwister, (5) die volljährigen Enkelkinder, (6) die Großeltern.
(Berliner Bestattungsgesetz, § 16)
Sammeln Sie wichtige Informationen, z.B. zum Geburtsort, Geburtsdatum oder Ort der Eheschließung. Anhand dieser Informationen können unsere Mitarbeiter die zuständigen Standesämter ermitteln und Ersatzurkunden ausfertigen lassen.
Nein, denn häufig wird ein Testament erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet. Der richtige Weg ist, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, und möglichst Vertrauenspersonen über den eigenen Wunsch zu informieren.
