Bestattungsarten

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In Deutschland besteht die allgemeine Pflicht zur Bestattung von Verstorbenen.

Dies umfasst auch die Asche von Verstorbenen. Bei der Wahl der Bestattungsart muss der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Falls keine Willenserklärung vorliegt, entscheiden die Hinterbliebenen.

Bei der Beisetzung auf Friedhöfen ist mit dem Erwerb einer Wahl- oder Reihen-Grabstelle auch die Verpflichtung zur Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten verbunden. Viele Friedhofsgärtnereien bieten die Übernahme der Grabpflege an. Ebenso kann ein Vertrag mit der Friedhofstreuhand Berlin geschlossen werden.

Da die Gewährleistung der Pflege aufgrund von räumlicher Trennung von Familien oft schwierig und kostspielig ist, wird zunehmend die Frage nach Bestattungen ohne Grabpflege wichtig.

In Berlin gibt es 118 evangelische (zzgl. 2 im Umland), 9 katholische
und 5 jüdische Friedhöfe, sowie einen russisch-orthodoxen, einen muslimischen und einen britischen Friedhof. Ein Teil des evangelischen Heilig-Kreuz-Friedhofs ist für griechisch-orthodoxe Bestattungen reserviert.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie zu traditionellen und alternativen Formen der Bestattung.